Die Prüfungen zum Sachkundenachweis für Seenotsignale (Pyroschein SKN) werden durch uns selbst durchgeführt und finden direkt im Anschluss zum Kurs am Ausbildungsort statt.
PRÜFUNGSORT HAMBURG:
Innung des Kfz-Handwerks, Sitz Hamburg
Billstr. 41, 20537 Hamburg
Praxisausbildung für den Sportbootführerschein See & Binnen sowie Prüfungen in Theorie & Praxis bis auf den Januar ganzjährig möglich. Termine am Prüfungsort HH Billstraße (DSV).
Hier der Link zu den Prüfungsausschüssen des DSV:
https://www.sportbootfuehrerscheine.org
Prüfungsausschuss
für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse Hamburg
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Sprechzeiten Prüfungsausschuss:
Montag-Donnerstag
jeweils 09:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner Prüfungsausschuss:
Telefon : 040 - 639 760 82
Fax : 040 - 639 760 88
E-Mail : info@pruefungsausschuss-hamburg.org
Prüfungsgebühren:
Gebühren SBF Seeschifffahrtsstraßen:
147,31 Euro
Gebühren SBF Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:
129,71 Euro
Gebühren SBF Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschiene, wenn See vorhanden
82,36 Euro
Gebühren SBF Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:
126,77 Euro
Gebühren Binnenschifffahrtsstraßen Antriebsmaschine und Segel am selben Tag:
Gesamt: 172,30 Euro
Gebühren See- und Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine Kombi:
Gesamt: 177,54 Euro
Gebühren See- und Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel
am selben Tag: Gesamt 227,19 Euro
Für die Prüfungsanmeldung bitte folgende Unterlagen an die oben stehende Adresse schicken:
für SBF See:
Antrag auf Zulassung zur Prüfung Sportbootführerschein See
Ärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift auf beiden Blättern
Kopie KFZ- Führerschein
1 Lichtbild
für SBF Binnen:
Antrag auf Zulassung zur Prüfung Sportbootführerschein Binnen
Ärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift auf beiden Blättern
Kopie KFZ- Führerschein
1 Lichtbild
für SRC-Funkzeugnis:
Antrag auf Zulassung zur Prüfung SRC Funkbetriebszeugnis
Kopie des Personlausweises
1 Lichtbild
Für den Kombikurs reicht das ärztliche Attest einmal im Original und einmal in Kopie bei einem Antrag. Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern. Wer keinen KfZ-Führerschein hat, muss statt dessen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.